Fiktive Abrechnung nach einem Unfall: Was Sie wissen sollten
Was ist eine fiktive Abrechnung beim Unfall?
Bei einem Verkehrsunfall wird der entstandene Fahrzeugschaden zunächst ermittelt. Dafür kann beispielsweise ein unabhängiger Kfz-Sachverständiger ein Gutachten erstellen.
In diesem Gutachten können unter anderem folgende Punkte enthalten sein:
- voraussichtliche Reparaturkosten
- erforderlicher Reparaturumfang
- Ersatzteilkosten
- Arbeitskosten
- Lackierkosten
- mögliche Wertminderung
- Wiederbeschaffungswert
- Restwert
- Reparaturdauer
Entscheidet sich der Geschädigte anschließend gegen eine Reparatur, kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen eine fiktive Abrechnung des Unfallschadens erfolgen.
Kann ich mir den Unfallschaden auszahlen lassen?
Diese Frage stellen sich viele Unfallgeschädigte.
Bei einer fiktiven Abrechnung wird grundsätzlich nicht die tatsächlich bezahlte Werkstattrechnung zugrunde gelegt. Stattdessen wird der Schaden anhand der erforderlichen Kosten bewertet.
Das kann beispielsweise interessant sein, wenn der Geschädigte:
- das Fahrzeug selbst reparieren möchte,
- die Reparatur günstiger durchführen lassen kann,
- nur eine teilweise Reparatur plant oder
- das beschädigte Fahrzeug zunächst weiterfahren möchte.
Die konkrete Höhe der Auszahlung hängt jedoch vom jeweiligen Schaden und den rechtlichen Voraussetzungen ab.
Beispiel für eine fiktive Unfallabrechnung
Nehmen wir an, ein Fahrzeug wird bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall beschädigt.
Ein Sachverständiger ermittelt voraussichtliche Reparaturkosten von 6.000 Euro netto.
Der Fahrzeughalter entscheidet sich dafür, den Wagen zunächst nicht reparieren zu lassen.
Bei einer fiktiven Abrechnung wird dann nicht einfach eine frei gewählte Summe ausgezahlt. Vielmehr muss geprüft werden, welche Schadenspositionen tatsächlich ersatzfähig sind.
Auch die Mehrwertsteuer spielt eine wichtige Rolle.
Wichtig: Mehrwertsteuer bei der fiktiven Abrechnung
Bei einer fiktiven Abrechnung kann die Mehrwertsteuer grundsätzlich nicht verlangt werden, wenn sie nicht tatsächlich angefallen ist.
Das bedeutet vereinfacht:
Gutachterlich ermittelte Reparaturkosten netto: 6.000 Euro
Nicht tatsächlich angefallene Mehrwertsteuer: wird bei der fiktiven Abrechnung grundsätzlich nicht zusätzlich ausgezahlt.
Bei tatsächlich entstandenen Kosten kann die Situation anders aussehen.
Darf die Versicherung die Reparaturkosten kürzen?
Nach einem Unfall kommt es immer wieder vor, dass Versicherungen die vom Geschädigten geltend gemachten Reparaturkosten nicht vollständig akzeptieren.
Eine Versicherung kann beispielsweise einzelne Positionen aus einem Gutachten beanstanden oder eine günstigere Reparaturmöglichkeit anführen.
Ob eine solche Kürzung tatsächlich gerechtfertigt ist, muss jedoch im Einzelfall geprüft werden.
Gerade bei einem unverschuldeten Unfall sollten Geschädigte deshalb nicht vorschnell eine gekürzte Abrechnung akzeptieren.
Warum ist ein unabhängiges Gutachten wichtig?
Bei größeren Fahrzeugschäden kann ein unabhängiges Kfz-Gutachten eine wichtige Grundlage für die Schadenregulierung darstellen.
Der Sachverständige dokumentiert den Schaden und ermittelt die voraussichtlichen Kosten der erforderlichen Reparatur.
Dadurch erhält der Geschädigte eine nachvollziehbare Grundlage für die Abrechnung mit der gegnerischen Versicherung.
Bei kleineren Schäden kann unter Umständen auch ein Kostenvoranschlag ausreichend sein. Welche Vorgehensweise sinnvoll ist, hängt von der Höhe und Art des Schadens ab.
Fiktive Abrechnung nach einem unverschuldeten Unfall
Wenn Sie einen Unfall nicht selbst verursacht haben, können Ihnen je nach Einzelfall verschiedene Schadensersatzansprüche zustehen.
Dazu können beispielsweise gehören:
- Reparaturkosten
- Kosten für ein Sachverständigengutachten
- merkantile Wertminderung
- Abschleppkosten
- Mietwagenkosten oder Nutzungsausfall
- weitere unfallbedingte Kosten
Welche Positionen tatsächlich ersetzt werden können, hängt von den Umständen des konkreten Unfalls ab.
Fiktive Abrechnung oder Reparatur?
Ob sich eine fiktive Abrechnung lohnt, hängt von der persönlichen Situation ab.
Fiktive Abrechnung kann interessant sein, wenn Sie Ihr Fahrzeug nicht reparieren lassen möchten oder die Reparatur anderweitig organisieren.
Eine Reparatur mit anschließender Abrechnung kann sinnvoll sein, wenn das Fahrzeug tatsächlich instand gesetzt werden soll und entsprechende Rechnungen vorliegen.
Es sollte deshalb nicht ausschließlich auf die Höhe der im Gutachten genannten Reparaturkosten geschaut werden. Entscheidend ist die gesamte Schadenregulierung.
Was tun, wenn die Versicherung weniger bezahlt?
Wenn die gegnerische Versicherung den Schaden kürzt, sollten Sie sich zunächst genau erklären lassen, welche Positionen gekürzt wurden und aus welchem Grund.
Bei größeren Differenzen kann es sinnvoll sein, die Abrechnung durch einen Fachanwalt für Verkehrsrecht überprüfen zu lassen.
Insbesondere bei einem unverschuldeten Unfall kann eine rechtliche Prüfung dabei helfen festzustellen, ob die Kürzungen tatsächlich gerechtfertigt sind.
Fazit: Fiktive Abrechnung beim Unfall
Die fiktive Abrechnung nach einem Unfall kann eine praktische Möglichkeit sein, einen Fahrzeugschaden auf Basis der erforderlichen Reparaturkosten abzurechnen, ohne das Fahrzeug tatsächlich reparieren zu lassen.
Allerdings ist die Schadenregulierung komplex. Mehrwertsteuer, Reparaturkosten, Wertminderung und mögliche Kürzungen durch die Versicherung müssen jeweils berücksichtigt werden.
Wer unverschuldet in einen Verkehrsunfall verwickelt wurde, sollte seine Ansprüche sorgfältig prüfen lassen und sich nicht vorschnell mit einer niedrigeren Zahlung zufriedengeben.
Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Rechtsberatung dar. Für die konkrete Schadenregulierung ist immer eine Prüfung des jeweiligen Einzelfalls erforderlich.
